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Dirk Möller
Ihr kompetenter Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler und Immobilienmakler in Hamburg – seit 1999
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Wohngebäudeversicherung

In der Wohngebäudeversicherung werden Wohngebäude-Eigentümer vor den finanziellen Folgen von Feuer-, Leitungswasser- und Sturm- bzw. Hagelschäden geschützt. Ergänzend können Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdbeben oder Schäden durch Lawinen oder Schneedruck mitversichert werden – oder auch unbenannte Gefahren: Dann sind alle Gefahren, die auf ein Wohngebäude einwirken können, mitversichert, wenn sie nicht ausdrücklich in den Bedingungen ausgeschlossen sind. Dafür trägt der Versicherer die Beweislast. Auch Ableitungsrohre können gegen Bruchschäden versichert werden, nicht jedoch gegen Wurzeleinwuchs und Muffenversatz. Der (bewegliche) Inhalt der Gebäude ist nicht mitversichert. Die Kosten für Wiedererrichtung oder Reparatur des Gebäudes oder einzelner Bestandteile werden von der Wohngebäudeversicherung übernommen.

Feuerschäden sind Schäden, die durch Brände oder Blitzschlag entstehen. Auch Schäden durch Löschwasser und Ruß sind versicherbar. Zu den Feuerschäden gehören auch Schäden durch Ex- oder Implosion oder Fahrzeuganprall. Überspannungsschäden sind oftmals versichert.

Schäden durch Sturm und Hagel sind mitversichert. Meist muss der Sturm eine Windstärke von mindestens 8 erreicht haben.

Schäden durch Leitungswasser sind in der Wohngebäudeversicherung versichert. Achten Sie jedoch darauf, dass das Gebäude in der kalten Jahreszeit beheizt wird und Wasserleitungen im Freien im Winter entleert sein müssen – sofern möglich –, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

In der optionalen Elementarschadenversicherung sind Schäden durch Überschwemmung oder Rückstau versichert. Nicht versichert sind Schäden durch aufsteigendes Grundwasser, sofern es nicht an die Erdoberfläche gestiegen ist. Erdbeben, Erdsenkungen und Erdrutsche gelten ebenso als versicherte Elementarschäden, nicht aber Schäden durch Austrocknung. Zu den Elementarschäden zählen auch Schäden durch Lawinen und Schneedruck.

Mitunter werden Schäden am Gebäude durch Einbruchsversuche oder Vandalismus, aber auch durch Graffiti von der Wohngebäudeversicherung gedeckt.

Separat ist eine Glasversicherung abschließbar. Hier macht es Sinn, nicht nur Fenster- und Türgläser zu versichern, sondern eine Haushaltglasversicherung abzuschließen, die darüber hinaus auch bestimmte Glasflächen, die zum Hausrat gezählt werden, mitversichert.

Gegen die Gefahren, die die Wohngebäudeversicherung deckt, sind auch Photovoltaik- oder Solaranlagen versichert. Zusätzlich gibt es spezielle Photovoltaik-Versicherungen, die eine deutlich weitergehende Deckung bieten. Hier geht es zum Beispiel um Diebstähle, Schäden durch Steinwürfe oder Ausfall der Elektronik.

In der Wohngebäudeversicherung sind bei der Prämienermittlung etwa Lage, Art des Wohngebäudes, Bauart, Wohnfläche, Baujahr, Ausstattung, Zustand, etwaige Sanierungen und Nebengebäude relevant.

Die meisten Wohngebäudeversicherungen sind Neuwertversicherungen. Das bedeutet, dass im Schadenfall die Kosten für die Gebäude-Wiederherstellung zum aktuellen Neubauwert getragen werden. Aber auch dann kann es passieren, dass die vereinbarte Versicherungssumme nicht ausreicht. Deswegen ist der Abschluss einer gleitenden Neuwertversicherung empfehlenswert.

Bei einem Schaden ist der Versicherer umgehend zu informieren. Maßnahmen zur Schadenminderung sind einzuleiten. Den entstandenen Schaden sollte man mit Fotos oder Videos festhalten, gegebenenfalls ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Sie benötigen eine Wohngebäudeversicherung? Sie erreichen Ihren Versicherungsmakler in Hamburg unter (0 40) 66 42 80 oder Dirk.Moeller@versicherungsmakler-in-hamburg.de.


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