Bei der Musik-Instrumentenversicherung ist zu
beachten, dass üblicherweise der Zeitwert der Instrumente versichert
wird, oft aber gegen Aufpreis auch eine Versicherung zum Neuwert möglich ist.
Einige Versicherer verzichten nicht auf die Nachtzeitklausel. Dann besteht kein
Versicherungsschutz, falls die versicherten Sachen zwischen 22.00 und 6.00 Uhr aus einem Fahrzeug
gestohlen werden, das im Freien, in unbewachten und unverschlossenen Garagen, in
Parkhäusern oder sonstigen Abstellräumen steht und nicht ständig beaufsichtigt wird.
Mitunter haben Versicherer Schwierigkeiten damit, Instrumente zu versichern, die normalerweise in
Proberäumen untergebracht sind, in denen sie von mehreren Personen oder Bands genutzt werden. Ein
weiteres Problem ist die Kategorisierung der versicherten Sachen: Handelt es sich um ein
Instrument oder um Elektronik (Synthesizer, Mikrofone, Mischpulte!)? Im letzten Fall käme
eventuell auch eine Elektronikversicherung in Betracht.
Als Versicherungsmakler, Musikhändler und
Bildungsträger im Musikbereich
kennt sich Dirk Möller sehr gut mit Musikinstrumenten und ihrer Versicherung aus. Dirk Möller,
2003 bis 2007 Vizepräsident des Deutschen Pianistenverbands, unterhält weiterhin gute Beziehungen
zu namhaften Versicherern, die sich auf Musiker spezialisiert haben.
Sie benötigen eine Musik-Instrumentenversicherung ab
5.000 Euro Versicherungssumme? Sie erreichen Ihren Versicherungsmakler in Hamburg unter
(0 40) 66 42 80 oder
Dirk.Moeller@versicherungsmakler-in-hamburg.de.
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