Finanzmakler Hamburg
Dirk Möller
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Pressebereich Makler Dirk Möller, Hamburg

"Pfefferminzia", Artikel auf https://www.pfefferminzia.de, vom 17. August 2022, 13:27 Uhr, und in Ausgabe 05/2022:

ANWALT? MAKLER? KUNDE?

Wer stellt eigentlich den Antrag auf Rechtsschutz?

Von Andreas Harms | 17.08.2022 um 13:27 Uhr

Oh nein! Es droht Streit, ein anderer Mensch droht mit Anwalt. Nicht schön, aber dafür gibt es ja die Rechtsschutzversicherung. Doch wer füllt den Antrag aus? Man selber, oder geht man damit schon zum Anwalt des Vertrauens? Wir haben uns umgehört und sehr unterschiedliche Ansichten zusammengetragen.

Ich muss Sie gleich zu Beginn enttäuschen: In dieser Geschichte gibt es keinen Sieger. Es gibt kein richtig, kein falsch. Jeder der Beteiligten geht die Sache ein kleines bisschen anders an. Und jeder hat Gründe, Argumente, Sichtweisen. Alle irgendwie nachvollziehbar. Nicht gut für alle, die klare Verhältnisse bevorzugen. Verständlich.

Worum es geht? Um eine auf den ersten Blick recht einfache Frage: Wer stellt die sogenannte Deckungsanfrage, wenn rechtlicher Zoff droht und die Rechtsschutzversicherung zahlen soll? Der Anwalt? Der Mandant? Der Makler? Oder alle drei an einem Tisch? Nun ja, das dürfte wohl wirklich nicht realistisch sein.

Hört man sich ein wenig um, kommt bereits die erste Überraschung daher. Denn offenbar ist derjenige, der am häufigsten so einen Antrag ausfüllt: der Anwalt. [Ist eine Rechtsschutzversicherung gegeben, übernimmt er diese Aufgabe in den allermeisten Fällen], sagt beispielsweise Rechtsanwalt Norman Wirth von der Berliner Kanzlei Wirth Rechtsanwälte. Er habe das auch von anderen Kanzleien gehört, es sei üblich.

Das schmeckt wiederum nicht jedem Versicherer. Bei der Roland Rechtsschutz sieht man es als [Kundenpflicht an, die sich aus dem Vertrag und den dazugehörigen Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ableite], wie der Versicherer auf Anfrage mitteilt. Weshalb er empfiehlt, dass sich Kunden persönlich telefonisch melden, bevor sie zum Anwalt gehen.

Zwar hat man auch bei Roland festgestellt, dass Anwälte Leistungsanträge übernehmen. [Trotzdem möchte Roland das ändern. Es liege im Kundeninteresse, sich im ersten Schritt selbst mit dem Antrag beim Rechtsschutzversicherer zu melden], lässt der Versicherer verlauten. Und warum? [Um den Versicherungsschutz zu erläutern, und wegen der Angebote zur schnellen außergerichtlichen Konfliktlösung.]

Ganz anders sieht das Rechtsanwalt Wirth. Sein Argument: Wenn der Anwalt den Antrag bearbeitet, ist das effektiver, und es geht weniger schief. [Anwälte wüssten grundsätzlich, welche Informationen der Rechtsschutzversicherer brauche, um mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Deckungszusage zu bekommen], so der Anwalt. [Ein Fehler in der Formulierung könne zur Leistungsverweigerung führen. Laien würden eher über den Tisch gezogen als Anwälte.] Eine strukturierte, schriftliche, kurze, knackige Anfrage vom Fachanwalt für Versicherungsrecht laufe deutlich schneller erfolgreich durch die Schadensabteilung.

Doch manchmal bleibt es nicht nur bei einer einzigen Anfrage, wie Matthias Petrausch zu berichten weiß. Auch der Rechtsanwalt von der Kanzlei Petrausch & Partner aus Barsbüttel bei Hamburg stellt viele Erstanfragen, schätzungsweise 80 Prozent der über Rechtsschutzversicherungen abgewickelten Mandate. So etwas dauert zunächst vielleicht zehn Minuten pro Stück und ist erstmal kein großes Problem.

Doch es geht oft noch weiter: Der Versicherer hat Rückfragen, die schon deutlich mehr Zeit rauben. [Die Fragen müssten mit dem Mandanten besprochen und die Antworten an den Versicherer gesendet werden. Die oftmals telefonische Mandantenauskunft sei zu verschriftlichen und für den Versicherer verständlich zu gestalten. Das sei manchmal mehrfach zu erledigen], so Petrausch. So kommen durchaus eine oder zwei Stunden zusammen.

Mehrere Stunden Arbeit für die Tonne

Und die können – gerade in kleineren Kanzleien in der heute ohnehin nicht einfachen Personalsituation – in der Summe schon schmerzen. Denn oft wollen Mandanten den Anwalt erst dann in die Spur schicken, wenn sie sicher sein können, dass ihre Rechtsschutz auch zahlt. Doch die wiederum will im Vorfeld wissen, welche Aussichten auf Erfolg das Mandat hat und warum. Petrausch: [Der Anwalt müsse die Rechtslage beurteilen und erläutern, auch wenn noch gar nicht klar sei, ob er als Rechtsanwalt aktiv werde und wer die Kosten trage.]

Scheitert es an irgendwas, hat der Anwalt mehrere Stunden für die Tonne gearbeitet. Kann er das nicht einfach mit Mandanten abrechnen? Könnte schon, und bei längeren Schriftwechseln mit dem Versicherer macht Petrausch das inzwischen durchaus. Insgesamt scheint das aber nicht oft zu passieren. [Eine Berechnung sei möglich, doch man müsse den Mandanten diesbezüglich in Kenntnis setzen und noch mehr Zeit aufbringen; das sei nicht lohnend. Und der Mandant bleibe auf diesen Kosten sitzen], meint Fabian Kosch, Anwalt in der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte in Hamburg. Auch dort stellen [in den meisten Fällen] die Anwälte die Deckungsanfrage. Nur sehr selten kämen Mandanten schon mit der Zusage herein, so Kosch.

"Streng genommen ein eigenständiges Mandat"

Demnach müssen Anwälte schon mal vorarbeiten, damit die Rechtsschutz einspringt. [Das Beschaffen der Rechtsschutzdeckung könne man als eigenes Mandat interpretieren, in Sonderheit, wenn der Kunde den expliziten Auftrag gebe, sie für ihn zu besorgen], heißt es von der Roland Rechtsschutz. Zugleich weist der Versicherer darauf hin, dass eventuell dafür anfallende Kosten (wenn der Anwalt es also doch abrechnet) nicht durch den Vertrag abgedeckt sind. Wenn Sie jetzt einen Knoten im Kopf bekommen haben, können wir das gut nachvollziehen.

Wobei: Geht es nach Dirk Möller, müssen Anwälte gar nicht unbedingt auf dem Papierkram alleine sitzen bleiben. "Ich helfe da gerne mit", sagt der Versicherungsmakler aus Hamburg. Er habe aber auch schon beobachtet, dass wiederum Anwälte mit dieser Dienstleistung sogar werben. "Mandanten fühlen sich dann gleich gut aufgehoben", sagt der Makler. Und es sei auch mitunter ganz gut, dass der Anwalt beim Leistungsantrag schon mit dabei ist, "dann ist der Kunde dem Rechtsschutzversicherer nicht ausgeliefert". Zuweilen kommt es sogar vor, dass Kunden zum Anwalt gehen, ohne ihm überhaupt Bescheid zu sagen. "Ich kriege das dann erst hinterher mit", so Möller.

Man muss allerdings dazusagen, dass Rechtsschutzfälle bei Dirk Möller nur ein paar Mal im Jahr auftreten. Riechen Kunden schon beim ersten Gespräch nach Knatsch – "unangenehme Zeitgenossen" nennt der Makler solche Leute –, lehnt er sie durchaus ab.

Was die Versicherungsbedingungen sagen

Und wie sehen andere Versicherer die Sache? Die Advocard Rechtsschutzversicherung wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Deshalb haben wir in den Versicherungsbedingungen nachgesehen. Daraus geht hervor, dass der Versicherungsnehmer alle Anträge zu stellen hat, wörtlich: "Sie müssen uns den Rechtsschutzfall unverzüglich mitteilen, gegebenenfalls auch telefonisch." Das war erst einmal zu erwarten. Allerdings gibt es auch direkte Hinweise zu anwaltlichen Aktivitäten. Demnach müssen Versicherungsnehmer "Kosten verursachende Maßnahmen ... nach Möglichkeit mit uns abstimmen", soweit das zumutbar ist. Als Beispiel für so eine Maßnahme nennt Advocard: den Anwalt.

Das gleiche steht auch in den Allgemeinen Bedingungen der Arag, ebenfalls mit dem Wörtchen "müssen". Auf unsere Anfrage zeigt man sich jedoch recht entspannt. Zwar sei der Rechtsschutzkunde der Vertragspartner, und man helfe auch gerne, wenn ein Fall ansteht. [Der Kunde habe zudem die Möglichkeit, Dritte mit der Meldung des Rechtsschutzfalls zu mandatieren], sagt Unternehmenssprecher Christian Danner. [Meist seien dies Anwälte – aber auch Versicherungsvermittler respektive -makler dürften einen Rechtsschutzfall anzeigen.]

Damit bestätigt sich das zu Beginn Angekündigte: Hier gibt es kein richtig und kein falsch. Es kommt einmal mehr auf Umstände und Akteure an.

Interview in "PC & Musik" 6/2001, September 2001:

Versicherungen für Musiker. Versicherungs-Dschungel

Wer sich für das Leben als Musiker entscheidet, muss sich neben der künstlerischen Arbeit auch in vielen anderen Bereichen auskennen. Urheberrecht, Vertragsrecht, Finanzen und Versicherungen. Zu dem letzten Punkt haben wir Dirk Möller etwas genauer gefragt.

Nehmen wir mal an, Sie möchten Ihr Hobby zum Beruf machen und entscheiden sich dazu, mit Instrumental-Unterricht, Arrangements, Schulungen mit Musiksoftware, Artikeln für eine Musikzeitschrift, Auftritten mit Ihrer Band, PA-Verleih etc. Ihr Geld zu verdienen. Neben der inhaltlichen Ausgestaltung der einzelnen Aufgaben muss man sich zwangsläufig aber auch fragen, welche Risiken mit den einzelnen Arbeiten verbunden sein können. Dabei geht es in erster Linie um versicherungstechnische Fragen, die bei Arbeitnehmern zum Teil vom Arbeitgeber oder per Gesetz geregelt sind.

Wer haftet beispielsweise dafür, wenn ein Teilnehmer Ihrer Musiksoftware-Schulung in dem von Ihnen gemieteten Seminarraum zu Schaden kommt?

Wahrscheinlich Sie als Veranstalter, was man aber mit einer Berufshaftpflichtversicherung abdecken kann. Und wenn bei einer Veranstaltung ein wertvolles Instrument beschädigt wird, kommt nur eine Instrumentenversicherung in Frage. Wenn man den teuren Synthesizer aber nachts im Auto lässt, kann es sein, dass die Versicherung für einen möglichen Verlust nicht aufkommt.

Wer im Musikbusiness tätig ist, muss ständig Verträge und Werkverträge aushandeln. Ist es daher sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen?

Ein konkreter Fall: Ein befreundeter Musiker muss unter Umständen eine Kanada-Tournee absagen und einen erheblichen Schaden in Kauf nehmen, weil sein Visum nicht rechtzeitig ausgestellt wird. Kann in diesem Fall eine Rechtsschutzversicherung weiterhelfen? Wie sieht es aus bei Krankheit, bei Berufsunfähigkeit etc? Hier türmt sich also ein Berg von Fragen und 'Eventualitäten' auf, was einem das selbständige Musikmachen ganz schön vermiesen kann.

Aber auch der vermeintlich abgesicherte Arbeitnehmer wird in der Zukunft auch immer mehr in die persönliche Verantwortung genommen, Beispiel Riester-Rente. Wir wollen in dem folgenden Gespräche mit Dirk Möller klären, was man als Profi-Musiker oder auch als Semiprofi in jedem Fall versicherungstechnisch klären sollte.

[...]

Als freier Versicherungsmakler für Musiker kümmert sich Dirk Möller um die günstigsten und besten Versicherungen. Er ist also kein Versicherungsvertreter, sondern ein Makler, der nach den Wünschen der Kunden die Angebote hereinholt.

PC & Musik:
Herr Möller, welche Versicherungen sollte man als Profimusiker in jedem Fall abschließen?

Dirk Möller:
Auf jeden Fall sollte man eine Krankenversicherung haben und sich Gedanken über die Altersvorsorge machen, die man etwa mittels einer Rentenversicherung oder einer Anlage in Investmentfonds betreiben kann. Leider vernachlässigen dies viele Musiker. Die Künstlersozialkasse ist zwar eine sinnvolle Einrichtung, private Vorsorge tut allerdings ebenfalls not.

Eine Privathaftpflichtversicherung gehört zum Standard, aber auch für den beruflichen Bereich sollte eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden – über ein Kabel kann eine dritte Person immer mal stolpern.

Wenn ein kaufmännischer Mitarbeiter einen Finger verliert, ist das nicht so gravierend wie bei einem Musiker. Als Musiker sollte man daher über eine spezielle Musikerunfallversicherung mit besonderen Gliedertaxen nachdenken. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sicherlich ebenfalls kein Luxus. Bei wertvollem Equipment empfiehlt es sich, eine Hausrat-, Elektronik- oder Instrumentenversicherung abzuschließen.

PC & Musik:
Immer wieder liest man, dass die Deutschen überversichert sind. Wenn ja, welche Versicherungen kann man sich schenken?

Dirk Möller:
Pauschal ist das schwierig zu beantworten – oft sind Haushaltglasversicherungen überflüssig, weil man das Risiko selbst tragen kann. Für den freiberuflichen oder gewerblichen Bereich weisen Rechtsschutzversicherungen oft große Lücken auf.

Kapitallebensversicherungen stehen wegen ihrer Rendite in der Kritik, können im Einzelfall aber dennoch sinnvoll sein. Ob die von Sir Huckleberry angebotene Versicherung gegen die Entführung durch Außerirdische mehr als ein netter Geschenkartikel ist, mag jeder selbst entscheiden (www.sir-huckleberry-ins.com)!

PC & Musik:
Versicherungsverträge werden meistens über längere Zeiträume abgeschlossen. Wie kommt man vorher raus?

Dirk Möller:
Indem man nur Jahresverträge abschließt, wie man das als Makler üblicherweise für seine Mandanten macht. Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.

Ansonsten gibt es mehrere Möglichkeiten: außerordentliches Kündigungsrecht im Falle einer Prämienerhöhung, ohne dass sich die Leistung verbessert, im Schadenfall, bei Risikofortfall (zum Beispiel bei Geschäftsaufgabe oder Verkauf einer Sache) oder mit höchstrichterlichen Urteilen, was für den Laien jedoch nicht gerade einfach ist – hier geht es in der Regel darum, ob bestimmte Formalien in Bezug auf 10-Jahres-Verträge eingehalten wurden.

Vielleicht hat man ja auch bestimmte Unterlagen gar nicht ausgehändigt bekommen, so dass sich hier noch weitere Möglichkeiten ergeben. Übrigens kann man auch einfach eine Kündigung absenden, die der Versicherer dann unverzüglich – binnen vierzehn Tagen – zurückweisen muss. Diese Frist wird oft nicht eingehalten.

PC & Musik:
Bei der Krankenversicherung kann man jetzt wechseln, aber woher weiß man, ob das Angebot wirklich günstig ist?

Dirk Möller:
Wenn Sie die gesetzliche Krankenversicherung meinen, liegen die günstigsten Beitragssätze zur Zeit bei 11,2 %. Bei privaten Krankenversicherungen bemüht man als Makler ein Vergleichsprogramm – wobei es selbstverständlich nicht nur um den Preis, sondern auch die Leistung geht.

PC & Musik:
Wie teuer ist eine Berufshaftpflichtversicherung und welche Risiken sind damit abgedeckt?

Dirk Möller:
Für Alleinunterhalter (drei Mio. DM pauschal) ca. 350 DM Jahresprämie, Klavierlehrer und Musiksoftware-Schulungsleiter etc. können sich für ca. 90 DM versichern, bei drei Mio. DM pauschal für Personen- und Sachschäden (u. U. kann das Risiko innerhalb der Privathaftpflichtversicherung mitversichert werden).

PC & Musik:
Wie sieht es bei einem freien Musiker mit Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aus?

Dirk Möller:
Ich empfehle den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung!

PC & Musik:
Mit welchen Kosten muss man dabei rechnen und was bekommt man dafür?

Dirk Möller:
Bei etwa 150 bis 200 DM Monatsprämie kann man mit 100 DM Krankentagegeld ab dem 15. Krankheitstag rechnen.

PC & Musik:
Wenn man wegen Krankheit einen Auftritt absagen muss, wie sieht es hier aus mit der Haftung?

Dirk Möller:
Veranstaltungsausfalldeckung (nur für Veranstalter üblich), normalerweise Form A und Form B. Der Künstler kriegt keine Gage, haftet nur bei Vorsatz oder bei falsch beantworteten Gesundheitsfragen.

PC & Musik:
Wenn ein Arbeitsnehmer seinen Job verliert, geht er zum Arbeitsamt, was macht ein Freiberufler, gibt es da überhaupt eine Absicherung?

Dirk Möller:
Das Sozialamt. Bei Berufsunfähigkeit: Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

PC & Musik:
Herr Möller, vielen Dank für die Informationen.

Abschlussbemerkung:
Man wird sicherlich weder als Arbeitnehmer noch als Selbständiger alle möglichen Risiken abdecken können. Unterm Strich bleibt aber die Erkenntnis, dass beide Berufsgruppen etwas für ihre Rente tun müssen und vor allem die Berufsunfähigkeit absichern sollten. Für den Selbständigen ist die Berufshaftpflicht zwingend und die ist ja auch gar nicht so teuer.