Mittlerweile gibt es Hausratversicherungen, die auch dann ohne Abzug
zahlen, wenn ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit (mit)verursacht wurde. Beispiel: Sie
verlassen Ihre Wohnung, obwohl ein Fenster 'auf Kipp' steht. Ein Einbrecher nutzt die günstige
Gelegenheit und stiehlt Ihre Wertsachen. Stichwort 'Wertsachen': Achten Sie darauf, dass
Wertsachen im Regelfall nur bis zu 20 % der Versicherungssumme versichert sind. Das könnte zu
wenig sein, wenn Sie etwa sehr hochwertige Briefmarken- oder Münzsammlungen besitzen ...
Sie benötigen eine Hausratversicherung? Sie erreichen Ihren Versicherungsmakler in
Hamburg unter (0 40) 66 42 80 oder
Dirk.Moeller@versicherungsmakler-in-hamburg.de.
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