Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist für Veranstalter und Organisatoren von Events gedacht. Es geht um Messen, Sportveranstaltungen, Schützenfeste, politische und Tanzveranstaltungen, Festumzüge, Floh- und Jahrmärkte, Regatten, Konzerte und Hochzeiten etc.
Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber oft sinnvoll. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel auch für alle Mitarbeiter, also ebenso für Hilfs- und Honorarkräfte sowie teilnehmende Künstler. Sie deckt finanzielle Risiken bei Schäden an Dritten (Gästen) oder an deren Eigentum während einer Veranstaltung ab, für die der Veranstalter haftet. Es werden Schäden beim Auf- oder Abbau oder durch Verkaufsstände und andere Schäden, die bei der Durchführung der Veranstaltung entstehen, abgedeckt, ebenso wie Mietsachschäden an gemieteten Räumen oder Gebäuden.
Schäden an Nutzfahrzeugen und Umweltschäden sind auch versicherbar. Ebenso sollten Diebstähle von Ausstellungsgegenständen mitversichert sein! Optional kann man auch Buffets versichern (Gesundheitsschäden durch verunreinigtes Essen!) oder das Abbrennen von Feuerwerk.
Bei Personenschäden geht es in der Regel um die Kosten von Heilbehandlungen oder um Schmerzensgeld. Bei Sachschäden werden die Kosten für eine (sinnvolle) Reparatur oder der Zeitwert ersetzt.
Sie benötigen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung? Sie erreichen Ihren Versicherungsmakler in
Hamburg unter (0 40) 66 42 80 oder
Dirk.Moeller@versicherungsmakler-in-hamburg.de.
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