Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Tierbesitzer vor den finanziellen Folgen von Schäden, die ihr (Haus-)Tier verschuldet hat. Sie bietet zum Beispiel Schutz für den Tierhalter, wenn das Tier einen Personen- oder einen Sachschaden verursacht. Bei der Tierhaltung handelt es sich um eine Gefährdungshaftung – der Tierhalter haftet gegebenenfalls auch ohne sein Verschulden.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt üblicherweise die Kosten für medizinische Behandlungen und Schadenersatzansprüche. Eine Forderungsausfalldeckung als Bestandteil der Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt zur Geltung, wenn ein fremdes Tier Schäden verursacht, für die der Tierhalter nicht aufkommen kann.
Mitunter ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für bestimmte Tierarten gesetzlich
vorgeschrieben, um die möglichen Schäden abzudecken, die durch diese Tiere geschehen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist vor allem für die Halter von größeren Hunden
oder von Pferden empfehlenswert. Manche Versicherer lehnen die Annahme bestimmter Hunderassen (Kampfhunde!) ab. Von Gifttierhaltern wird mitunter eine Haftpflichtversicherung verlangt.
Nutztierhalter sind von Schadenersatzansprüchen Dritter befreit, wenn sie stichhaltig beweisen können, dass der Sorgfaltspflicht Genüge getan wurde.
Sie benötigen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung? Sie erreichen Ihren Versicherungsmakler in
Hamburg unter (0 40) 66 42 80 oder
Dirk.Moeller@versicherungsmakler-in-hamburg.de.
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