Eine Sturmversicherung reguliert Schäden durch Stürme. Sie wird in der Hausrat-, Geschäftsinhalts- und Gebäudeversicherung üblicherweise mit einer Hagelversicherung kombiniert.
Diese Sachversicherung zielt darauf ab, die finanziellen Folgen von Schäden an Gebäuden, Hausrat oder Betriebseigentum aufgrund von Stürmen auszugleichen. Als Sturm wird in der Regel eine Mindestwindstärke von 8 angesehen. Es kann sich aber auch um einen viel stärkeren Sturm, etwa einen Tornado handeln. Neben der Gebäudeversicherung werden – wie auch in der Kaskoversicherung bei Fahrzeugen – in der Hausrat- und Geschäftsinhaltsversicherung Sturmschäden gedeckt. Dort geht es zum Beispiel um Sturmschäden an Möbeln, Gartengeräten oder Betriebsausstattung.
Zusätzlich zu Schäden, die durch Sturm verursacht werden, umfassen viele Sturmversicherungen auch weitere Gefahren wie Hagel oder Schäden durch umstürzende Bäume. Die Prämienhöhe der Sturmversicherung hängt von unterschiedlichen Parametern ab, etwa dem Wert des versicherten Eigentums, dem Standort des Gebäudes, der Sturmgefährdung der Region und den vorhandenen Schutzmaßnahmen (sturmsichere Fenster, Dachbefestigungen). Auch Kosten für Schutz- und Schadenminderungsmaßnahmen, das Aufräumen oder für Abrissarbeiten oder Dekontaminierungen sind oft mitversichert.
Wichtig ist, dass eine Sturmversicherung besonders auf Sturmschäden ausgerichtet ist und nicht andere Gefahren wie Hochwasser oder Erdbeben abdeckt.
Je nach geografischer Lage und den spezifischen Risiken können weitere Versicherungen wie beispielsweise eine Elementarschadenversicherung vonnöten sein.
Nicht versichert in der Sturmversicherung sind Schäden, die infolge von eindringendem Regen, Schnee oder Schmutz enstehen, ohne dass ein Sturm ordnungsgemäß verschlossene Türen oder Fenster
eingedrückt oder aufgerissen hat.
Sie benötigen eine Sturmversicherung? Sie erreichen Ihren Versicherungsmakler in
Hamburg unter (0 40) 66 42 80 oder
Dirk.Moeller@versicherungsmakler-in-hamburg.de.
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