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Dirk Möller
Ihr kompetenter Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler und Immobilienmakler in Hamburg – seit 1999
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Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers im festgelegten Umfang.

Die Rechtsschutzversicherung trägt, entweder ohne Deckungsbegrenzung oder bis zu einer vereinbarten Deckungssumme, diese Kosten: gesetzliche Anwaltsgebühren eines frei wählbaren Rechtsanwalts, Zeugengelder und Sachverständigenhonorare, wenn auch nicht für außergerichtliche Privatgutachten, Gerichtskosten und Kosten der Gegenseite, soweit der Versicherungsnehmer dafür aufzukommen hat. Ebenso werden Strafkautionen bis zu einer bestimmten Höhe von der Rechtsschutzversicherung übernommen, sodass der Versicherte in diesem Fall vor Strafvollzug bewahrt wird.

Die Rechtsschutzversicherung deckt üblicherweise verschiedene Rechtsbereiche ab, etwa Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Familienrecht, Strafrecht und Steuerrecht. Der Verkehrsrechtsschutz ist oft für Berufspendler interessant. Eine Rechtsschutzversicherung gibt es nicht nur als Single-, sondern auch als Familientarif, dann können meist auch unverheiratete oder nichtberufstätige Kinder sowie nichteheliche Lebenspartner diese Versicherung in Anspruch nehmen. Nicht nur Arbeitnehmer, auch Gewerbetreibende und Freiberufler sind versicherbar.

Die Versicherung deckt meist nur rechtliche Ereignisse ab, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags eintreten. Dazu gehören zum Beispiel rechtliche Streitigkeiten, die aus Vertragsverletzungen, Unfällen, Berufsstreitigkeiten oder anderen rechtlichen Angelegenheiten herrühren. Oftmals gibt es eine Selbstbeteiligung, die die Versicherten im Falle eines Rechtsstreits selbst tragen müssen.

Rechtsschutzversicherungen können bestimmte Ausschlüsse und Einschränkungen enthalten. Zum Beispiel können bestimmte Arten von Rechtsstreitigkeiten, die vor Abschluss der Versicherung begannen, nicht abgedeckt sein. Auch gibt es oft Einschränkungen bezüglich der Höhe der Deckung und der Dauer des Versicherungsschutzes. In folgenden Fällen zahlt die Rechtsschutzversicherung in aller Regel nicht: Scheidung, Erbschaft, baurechtliche Auseinandersetzungen und vorsätzliche Straftaten. Geldstrafen und Bußgelder übernimmt die Rechtsschutzversicherung nicht.

Wichtig ist eine Vereinbarung hinsichtlich eines Stichentscheids. Sie sollte Vertragsbestandteil sein – für den Fall, dass der Versicherer die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits für aussichtslos hält. Die Entscheidung eines dann hinzugezogenen Schiedsgutachters ist nur für den Versicherer bindend. Auf Seiten des Versicherungsnehmers kann dessen Anwalt eine Stellungnahme abgeben. Danach wird in einem Schiedsgutachterverfahren entschieden, ob die Kosten übernommen werden oder nicht.

Eine Rechtsschutzversicherung sieht in den meisten Fällen eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn vor – es sei denn, es existiert eine lückenlose Vorversicherung. Eine Klausel, die den Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit bewirkt, sollte vereinbart werden. Die Versicherung ist meist auf (das politische) Europa und die Mittelmeer-Anliegerstaaten beschränkt. Der Arbeitsrechtsschutz lässt sich steuerlich absetzen.

Sie benötigen eine Rechtsschutzversicherung? Sie erreichen Ihren Versicherungsmakler in Hamburg unter (0 40) 66 42 80 oder Dirk.Moeller@versicherungsmakler-in-hamburg.de.


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