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Dirk Möller
Ihr kompetenter Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler und Immobilienmakler in Hamburg – seit 1999
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Praxisausfallversicherung

Eine Praxisausfallversicherung ist eine Sonderform der Betriebsunterbrechungsversicherung; sie gehört zur Sparte der Ausfallversicherung. Sie ist auf die Bedürfnisse von Freiberuflern abgestimmt und richtet sich meistens an Ärzte, Psycho- und Physiotherapeuten, aber auch an Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater und Architekten.

Die Praxisausfallversicherung bietet Schutz vor finanziellen Verlusten, die durch vorübergehende Schließung einer Praxis, einer Kanzlei oder eines Büros aufgrund einer versicherten Gefahr entstehen. Es geht zum Beispiel um eine Erkrankung oder einen Unfall des Praxisinhabers. Oder gar um seinen Tod, dann werden seine Erben entschädigt. Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus, die eine Betriebsunterbrechung bewirken, sind gleichfalls abgedeckt, auch Elementarschäden wie Überschwemmung und Erdbeben. Der Ausfall von (medizinischen) Geräten oder technischen Anlagen, die für den Praxisbetrieb unerlässlich sind, ist abgedeckt. Schließlich geht es um Betriebsunterbrechungen durch behördliche Maßnahmen, beispielsweise Quarantäne-Anordnungen.

Die Versicherung ersetzt das entgangene Einkommen und Gewinne des Praxisinhabers, solange die Praxis geschlossen bleibt. Laufende Kosten für Miete, Büro, Energie, Personal, Buchführung und Finanzierungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen übernimmt die Praxisausfallversicherung, auch Kosten für die Wiederherstellung der Betriebsräume und -ausstattung nach einem Schadenereignis und etwaige Zusatzkosten, die zur Fortführung des Betriebs nötig sind (Anmietung von Ersatzräumen oder Beschäftigung von Vertretungspersonal).

Im Gegensatz zu Großunternehmen haben Freiberufler häufig keine hohen finanziellen Rücklagen, um längere Ausfallzeiten zu überbrücken, was die Praxisausfallversicherung für diese Zielgruppe attraktiv macht.

Die Altersgrenze für den Abschluss einer Praxisausfallversicherung liegt meist bei 62 Jahren. Vor dem Abschluss werden Fragen zum Gesundheitszustand gestellt. Ein Selbstbehalt kann vereinbart werden. Bei der Praxisausfallversicherung gibt es oftmals keine Wartezeiten.

Sie benötigen eine Praxisausfallversicherung? Sie erreichen Ihren Versicherungsmakler in Hamburg unter (0 40) 66 42 80 oder Dirk.Moeller@versicherungsmakler-in-hamburg.de.


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