Die Jagdhaftpflichtversicherung schließen Jäger, aber auch Forstbeamte, Hundehalter, Falkner, Jagdpächter, Treiber oder sonstige Jagdgehilfen ab, um sich vor den finanziellen Folgen von Personen- oder Sachschäden, die während der Jagd passieren, abzusichern. Die Jagdhaftpflichtversicherung ist bundesweit gesetzlich vorgeschrieben, um die öffentliche Sicherheit und den Eigentumsschutz sicherzustellen. Die Versicherung ist üblicherweise weltweit gültig.
Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Jagdausrüstung, Waffen oder die Jagd selbst bewirkt werden. Die in der Jagdversicherung enthaltene Waffenhaftpflichtversicherung deckt Schäden, die durch unsachgemäßen Waffengebrauch verursacht werden. Auch Aufbewahrung und Transport von Schusswaffen sind versicherbar. Eine Produkthaftpflichtversicherung deckt Schäden, die durch den Genuss von (verseuchtem) Wildbret entstehen.
Auch die Jagdhunde sind versicherbar, denn sie können Schäden etwa durch Beißvorfälle verursachen. Auch ungeprüfte Hunde können versichert werden. Außerdem gibt es eine Krankenversicherung für Jagdhunde.
Jäger sollten sicherstellen, dass sie ausreichend versichert sind, um sich vor unerwarteten Haftungsansprüchen zu schützen.