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Dirk Möller
Ihr kompetenter Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler und Immobilienmakler in Hamburg – seit 1999
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Filmversicherung

Eine Filmversicherung sichert die mit Filmproduktionen verbundenen Risiken ab. Da Filmproduktionen meist sehr teuer und mit vielen Risiken behaftet sind – etwa möglichen Schäden an Ausrüstung, Verletzung von Schauspielern oder Verzögerungen wegen des Wetters –, ist sie für die Begrenzung des finanziellen Risikos sehr wichtig.

Die Filmversicherung wird normalerweise genau an die Bedürfnisse der betreffenden Filmproduktion angepasst und deckt viele Risiken ab. Dazu gehören zum Beispiel Schäden an Kameraausrüstung, Kulissen und Requisiten, Unfälle, die am Set passieren, Ausfall von Drehorten oder Schauspielern oder Schäden durch Naturkatastrophen. Es geht auch um den Schutz von Bild-, Ton- und Datenträgern. Bei eventuellen Budget- oder Zeitüberschreitungen kann für finanziellen Ausgleich gesorgt werden. Die Filmversicherung kann zudem weitere Sach- und Transportversicherungen umfassen.

Im Wesentlichen gibt es diese Filmversicherungen:

Personenausfallversicherung – versichert sind Mehrkosten, die aufgrund des Pausierens, der Verzögerung oder des Abbruchs der Filmproduktion wegen Erkrankung, Verunfallung oder Versterben von versicherten Personen (in der Regel sind das Schauspieler) entstehen.
Unfallversicherung für Darsteller und Teammitglieder – hier sind alle Darsteller und Mitarbeiter der Filmproduktion versicherbar. Die Unfallversicherung leistet bei Unfällen, die zu einer (dauernden) Invalidität oder zum Tode führen.
Wetterversicherung – sollten bestimmte Wetterbedingungen Drehvoraussetzung sein, die aber nicht gegeben sind, greift diese Versicherung und ersetzt die Mehrkosten.
Sachausfallversicherung, Mehrkostenversicherung – versichert sind Mehrkosten, die aufgrund eines Sachschadens am Filmequipment entstehen.
Bild-, Ton- und Datenträgerversicherung – eine Allgefahrendeckung für Bild-, Ton- und Datenträger während der Produktionsdauer einschließlich Postproduktion.
Geräteversicherung, Technikversicherung – beispielsweise Kameras, Licht-, Ton- und Grip-Technik werden hiermit gegen Beschädigung versichert.
Requisiten- und Ausstattungsversicherung – für die Filmherstellung benötigte Kulissen und Requisiten werden hierüber gegen Sachschäden versichert (während der Produktion und beim Transport).
Film-Produktionskassenversicherung – Zahlungsmittel, die sich in der Produktionskasse befinden, werden gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und Raub versichert.
Produktionshaftpflichtversicherung – abgesichert werden Haftpflichtansprüche Dritter, die einen Personen-, Sach- oder (unechten) Vermögensschaden im Zusammenhang mit der Filmproduktion erlitten haben.
Feuerhaftungsversicherung – ensteht bei den Dreharbeiten ein Brandschaden, der Dritte oder das Eigentum Dritter beschädigt, greift diese Versicherung.
Completion Bond (Fertigstellungsgarantie) – diese Versicherung gewährleistet die Fertigstellung einer Filmproduktion. Nötig sind: gesicherte Finanzierung, sinnvolle Produktions- und Drehplanung sowie die Besetzung mit Schauspielern. Beendet der Versicherer den Dreh, erstattet er dem Produzenten die bis dahin gezahlten Gelder.
Errors & Omissions-Versicherung (E & O) – diese Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist notwendig, wenn ein Film international vermarktet werden soll. Sie sichert Ansprüche Dritter aufgrund von Rechteverletzung (etwa Titel, Namensschutz, Persönlichkeitsrechte) ab.

Risiken, die nicht von Filmversicherungen gedeckt werden, sind zum Beispiel Vertragsstrafen. Filmversicherungen werden für die Produktionsdauer abgeschlossen und können für die Postproduktion und den Filmverleih verlängert werden. Die jeweiligen Versicherungssummen sind von Größe und Komplexität des Filmvorhabens abhängig.

Sie benötigen eine Filmversicherung? Sie erreichen Ihren Versicherungsmakler in Hamburg unter (0 40) 66 42 80 oder Dirk.Moeller@versicherungsmakler-in-hamburg.de.


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