In der Erwerbsunfähigkeitsversicherung tritt der Versicherungsfall ein, wenn Sie unfähig sind, irgend eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Sie hat somit strengere Regelungen als eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert Sie finanziell ab, wenn Sie wegen Krankheit oder Verletzung auf Dauer nicht in der Lage sind, einer Berufstätigkeit nachzugehen und daraus Einkommen zu generieren.
Als Voraussetzung für den Leistungsfall gilt üblicherweise, dass Sie seit sechs oder mehr Monaten nur maximal drei Stunden täglich zu einer Arbeitsleistung fähig sind. Besonders gefährdet sind meist Personen, die in der Baubranche oder im Medizinbereich tätig sind – oder auch Künstler.
Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die die Unfähigkeit versichert, den aktuellen Beruf auszuüben, deckt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung
häufig eine größere Bandbreite von Tätigkeiten ab und leistet, wenn die versicherte Person keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben kann. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet eine
Grundabsicherung, und zwar im Leistungsfall durch Zahlung einer vereinbarten monatlichen Rente.
Sie benötigen eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung? Sie erreichen Ihren Versicherungsmakler in
Hamburg unter (0 40) 66 42 80 oder
Dirk.Moeller@versicherungsmakler-in-hamburg.de.
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