Eine Brillenversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die zum einen Sachschäden an Brillen reguliert, zum anderen ein häufiger Bestandteil von Krankenzusatzversicherungen ist.
Welche Schäden an der Brille sind denkbar? Es geht um Schutz bei Schäden durch Unfälle, Stöße, Kratzer, Brüche oder andere äußere Einflüsse. Außerdem sind Diebstähle vorstellbar. In manchen Policen sind auch Schäden durch Verschleiß abgedeckt. Bei einer bedeutsamen Änderung der Sehstärke, meist nach einem gewissen Zeitraum, werden die Kosten für eine neue Brille (teilweise) übernommen. Manche Versicherer zahlen einen Zuschuss für eine neue Brille bei einer Dioptrieveränderung von (mindestens) 0,5. Ansonsten werden auch Reparaturkosten getragen. Eine Kostenübernahme für den Ersatz der versicherten Brille bei einem Totalschaden oder -verlust ist möglich. Unter Umständen wird eine Leihbrille zur Verfügung gestellt.
Der Versicherungswert orientiert sich üblicherweise am Kaufpreis der Brille, eine Höchstgrenze ist üblich. Einige Versicherungen beinhalten eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers.
Besonderheit bei Brillenversicherungen: Auch eine Laserbehandlung der Augen kann im Rahmen einer Krankenzusatzversicherung mitversichert sein.
Sie benötigen eine Brillenversicherung? Sie erreichen Ihren Versicherungsmakler in
Hamburg unter (0 40) 66 42 80 oder
Dirk.Moeller@versicherungsmakler-in-hamburg.de.
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