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Dirk Möller
Ihr kompetenter Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler und Immobilienmakler in Hamburg – seit 1999
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Betriebsunterbrechungsversicherung

Wenn in einem Unternehmen, das beispielsweise eine Geschäftsinhaltsversicherung abgeschlossen hat, ein Sachschaden eintritt, der durch eine versicherte Gefahr verursacht wurde – etwa ein Leitungswasserschaden – und den Betrieb lahmlegt oder zumindest beeinträchtigt, ersetzt eine zusätzlich abgeschlossene Betriebsunterbrechungsversicherung den entgangenen Gewinn und die nicht erwirtschaftbaren Fixkosten in einem bestimmten Zeitraum, der Haftzeit. Falls die (vollständige) Betriebsbereitschaft vor Ablauf der Haftzeit wiedererreicht wird, leistet die Betriebsunterbrechungsversicherung nur bis zu diesem Zeitpunkt; wird sie innerhalb der Haftzeit nicht wiedererlangt, fallen die Leistungen der Betriebsunterbrechungsversicherung mit dem Ende der Haftzeit weg. Die Haftzeit beträgt in der Betriebsunterbrechungsversicherung normalerweise 12 Monate ab Schadeneintritt.

Sie benötigen eine Betriebsunterbrechungsversicherung? Sie erreichen Ihren Versicherungsmakler in Hamburg unter (0 40) 66 42 80 oder Dirk.Moeller@versicherungsmakler-in-hamburg.de.


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