Wenn in einem Unternehmen, das beispielsweise eine
Geschäftsinhaltsversicherung
abgeschlossen hat, ein Sachschaden eintritt, der durch eine versicherte Gefahr verursacht
wurde – etwa ein Leitungswasserschaden – und den Betrieb lahmlegt oder zumindest
beeinträchtigt, ersetzt eine zusätzlich abgeschlossene
Betriebsunterbrechungsversicherung den entgangenen Gewinn und die nicht erwirtschaftbaren
Fixkosten in einem bestimmten Zeitraum, der Haftzeit. Falls die (vollständige)
Betriebsbereitschaft vor Ablauf der Haftzeit wiedererreicht wird, leistet die
Betriebsunterbrechungsversicherung nur bis zu diesem Zeitpunkt; wird sie innerhalb der Haftzeit
nicht wiedererlangt, fallen die Leistungen der Betriebsunterbrechungsversicherung mit dem Ende
der Haftzeit weg. Die Haftzeit beträgt in der Betriebsunterbrechungsversicherung
normalerweise 12 Monate ab Schadeneintritt.
Sie benötigen eine Betriebsunterbrechungsversicherung? Sie erreichen Ihren Versicherungsmakler in
Hamburg unter (0 40) 66 42 80 oder
Dirk.Moeller@versicherungsmakler-in-hamburg.de.
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