Ein Bausparvertrag besteht aus zwei Teilen, dem Sparvertrag und dem Bauspardarlehen. Bausparverträge können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden (zum Beispiel: vermögenswirksame Leistungen).
Der Bausparvertrag fußt rechtlich auf dem Bausparkassengesetz und der Bausparkassenverordnung. Er teilt sich in drei Phasen: In der Sparphase wird das Sparkapital gesammelt und in den Bausparkassen-Gemeinschaftstopf eingezahlt. Dabei kann der Sparer gegebenenfalls auf zusätzliche staatliche Förderungen zugreifen. Er profitiert zudem von einer Verzinsung.
In der zweiten Phase, der Zuteilungsphase, kann sich der Bausparer die Bausparsumme – Guthaben und Darlehen – auszahlen lassen. Die Zuteilung erfolgt üblicherweise dann, wenn das angesparte Guthaben etwa 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme beträgt. Vor der Zuteilung muss der Bausparer die nötigen Kredit- und Beleihungsunterlagen einreichen.
In der dritten Phase, der Darlehensphase, wird das gewährte Bauspardarlehen getilgt. Es ist zuzüglich der vorher festgelegten Zinsen zurückzuzahlen.
Die Tilgungsrate schwankt zwischen 0,2 und 0,9 Prozent und ist vom Tarif abhängig. Sinnvollerweise wird das Darlehen mittels Risikolebensversicherung
abgesichert.
Sie benötigen einen Bausparvertrag? Sie erreichen Ihren Bausparvertragsvermittler in
Hamburg unter (0 40) 66 42 80 oder
Dirk.Moeller@versicherungsmakler-in-hamburg.de.
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