Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherren vor Schadenersatzansprüchen Dritter, die während der Bauphase entstehen können – Eigenschäden sind nicht versicherbar. Sie deckt in der Regel Sach-, Personen- und unechte Vermögensschäden (also Vermögensschäden als Folge eines Sach- oder Personenschadens) ab, die durch Bauarbeiten verursacht werden.
Zu den abgedeckten Schäden können beispielsweise Schäden an benachbarten Gebäuden, Fahrzeugen oder Fußgängern durch herabfallende Bauteile oder umfallende Gerüste zählen. Aber auch Schäden durch Feuer oder Explosion können unter bestimmten Bedingungen von der Bauherrenhaftpflichtversicherung bezahlt werden.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt während der Bauphase und kann vom Bauherren oder vom beauftragten Bauunternehmen beantragt werden. Die Versicherungssumme wird
dabei anhand der Art des Bauvorhabens und der zu erwartenden Risiken bestimmt und kann je nach Projektgröße und -komplexität differieren.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kann für Bauherren von existenzieller Bedeutung sein, da sie das finanzielle Risiko von Schadensersatzansprüchen Dritter begrenzt und folglich Baufortschritt und
Budget sichert.
Sie benötigen eine Bauherrenhaftpflichtversicherung? Sie erreichen Ihren Versicherungsmakler in
Hamburg unter (0 40) 66 42 80 oder
Dirk.Moeller@versicherungsmakler-in-hamburg.de.
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