Kapitalbildende Rentenversicherung Versicherungsmakler Hamburg Kapitalbildende Rentenversicherungen Makler Hamburg
Dirk Möller
Ihr kompetenter Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler und Immobilienmakler in Hamburg – seit 1999
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Kapitalbildende Rentenversicherung

Die kapitalbildende Rentenversicherung ist eine Ausprägung der Altersvorsorge, bei der eine private Versicherungsgesellschaft regelmäßige Beiträge (oder eine Einmalzahlung) von einem Versicherungsnehmer erhält, die dann angelegt werden, um zukünftig eine (monatliche) Rente auszahlen zu können.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ist die kapitalbildende Rentenversicherung eine freiwillige Vorsorgeform. Eine Gesundheitsprüfung vor Vertragabschluss ist üblicherweise nicht erforderlich. Durch Verzinsung der Investitionen vermehrt sich das Kapital stetig. (Niedrige) Garantiezinsen und Überschussbeteiligungen erhöhen es.

Der Versicherungsnehmer zahlt im Normalfall laufende Beiträge in die Rentenversicherung ein – monatlich, viertel- oder halbjährlich oder jährlich. Die gezahlten Beiträge werden vom Versicherer risikoarm angelegt. Nach Ablauf, im Rentenalter, bekommt der Versicherungsnehmer regelmäßige Rentenzahlungen. Diese Rentenzahlungen werden lebenslang oder für eine bestimmte Laufzeit geleistet. Der Versicherungsnehmer kann selbst entscheiden, wann die Rente beginnen oder das Kapital ausgezahlt werden soll.

Ein bedeutendes Kennzeichen der kapitalbildenden Rentenversicherung ist das Kapitalwahlrecht. Der Versicherungsnehmer kann anstelle der (lebenslangen) Rente auch eine einmalige Kapitalerstattung wählen. Eine Beitragsrückerstattung kann für den Fall vereinbart werden, dass der Versicherte während der Ansparphase verstirbt, damit das Kapital nicht verfällt, sondern an Angehörige weitergegeben werden kannn. Sollte der Versicherte während der Rentenphase sterben, endet die Rentenzahlung, es sei denn, es wurde eine Rentengarantiezeit vereinbart, deren Ende noch nicht erreicht wurde. Dann läuft die Rente noch bis zum Ablauf dieser Rentengarantiezeit weiter.

Falls man sich entscheidet, sich das angesparte Kapital am Ende der Ansparphase auszahlen zu lassen, sind 50 % davon zu versteuern, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre bestand und der Versicherte mindestens 62 Jahre alt ist. Die Rendite bzw. die Rentenhöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa der Höhe der Beiträge, der Anlagestrategie der Versicherungsgesellschaft und der Laufzeit.

Die kapitalbildende Rentenversicherung unterstützt Personen bei der Altersvorsorge und gewährt ihnen im Alter finanzielle Sicherheit.

Sie benötigen eine kapitalbildende Rentenversicherung? Sie erreichen Ihren Versicherungsmakler in Hamburg unter (0 40) 66 42 80 oder Dirk.Moeller@versicherungsmakler-in-hamburg.de.


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